Berufsförderungsdienst – Zivilie Karriere nach der Bundeswehr
In dem folgenden Artikel möchte ich Ihnen die Leistungen des BFD der Bundeswehr näher bringen, Ihnen zeigen warum es diese Einrichtung für ausscheidende Soldaten überhaupt gibt und welche Ansprüche sich für Sie daraus ergeben.
Anspruch des Berufsförderungsdienstes
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) soll Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit (SaZ) und freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) auf ein Ausscheiden aus dem aktiven Dienst vorbereiten und ihnen durch eine berufliche und schulische Bildung beziehungsweise Weiterbildung die Chance zu beruflichem und sozialen Aufstieg ermöglichen. Dieser Anspruch liegt im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) begründet und bietet ein breites Angebot, das sich nach der Dauer der Dienstzeitverpflichtung richtet und systematisch aufeinander aufbaut. Neben aktiven Bundeswehrsoldaten haben auch ehemalige Soldaten auf Zeit Anspruch auf eine qualifizierte Beratung.
Beratung durch den Berufsförderungsdienst
Primär geht es um die Verbesserung der Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und Förderungsberechtigte erhalten eine umfassende, persönliche und individuelle Beratung, bei der auch die Voraussetzungen der betreffenden Kandidaten berücksichtigt werden. Grundsätzlich werden die Eignung, die Neigung sowie die Leistungsfähigkeit eines Jeden berücksichtigt, allerdings wird neben der Möglichkeit ein bestimmtes Berufsziel zu erreichen, auch die aktuelle Arbeitsmarktsituation hinzugezogen. Der Berufsförderungsdienst ist den Karrierecentern der Bundeswehr zugeordnet und besteht deutschlandweit aus 16 Dezernaten, die wiederum in 86 Standortteams untergliedert sind.
Dienstzeitbegleitende Förderung durch den BFD
Der Berufsförderungsdienst bietet seine Förderung und Eingliederungsmaßnahmen dienstzeitbegleitend schon während der aktiven Wehrdienstzeit an, um das vorhandene Potential der Soldaten auszunutzen, vorhandene Kenntnisse aufzufrischen und Fertigkeiten zu erweitern. Die Soldaten erhalten, je nach persönlicher Voraussetzung, auch die Möglichkeit sich vollständig neu beruflich zu orientieren.
Das Angebot ist in interne und externe Maßnahmen unterteilt. In Zusammenarbeit mit bekannten Anbietern aus dem Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung richtet der Berufsförderungsdienst interne Maßnahmen ein, die am aktuellen Bedarf der Förderungsberechtigten ausgerichtet sind. Daneben werden die Besonderheiten des militärischen Dienstes und des spezifischen Standortes sowie die Wirtschaftlichkeit mit berücksichtigt. Auch die aktuellen Anforderungen des Bildungs- und Arbeitsmarktes dienen beim Angebot des Berufsförderungsdienstes als Maßgabe. Die Soldaten haben grundsätzlich auch den Anspruch auf eine Förderung externer Maßnahmen, wie etwa durch Lehrgänge im Direktunterricht, im Fernunterricht oder durch Fernstudiengänge, die von öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtungen angeboten werden.
Berufliche Eingliederungsmaßnahmen
Beim Berufsförderungsdienst der Bundeswehr wird ein besonderes Augenmerk auf Eingliederungsmaßnahmen ins Berufsleben gelegt. So soll im Anschluss an das Dienstverhältnis die Arbeitsaufnahme erleichtert werden. Berufsvorbereitungsmaßnahmen stehen den Förderungsberechtigten nicht nur während der Dienstzeit offen, sondern bis zum Ablauf von sechs Jahren nach Dienstzeitende.
Zu den Maßnahmen gehören etwa berufliche Orientierungsveranstaltungen oder Bewerbungstrainingsprogramme. Vor allem für Zeitsoldaten und Berufsoffiziere im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze (BO 41) besteht ein, nach der Verpflichtungszeit gestaffelter, zeitlicher und finanzieller Anspruch auf Förderung schulischer und beruflicher Weiterbildung.
Für diesen Zweck eingerichtete Bundeswehrfachschulen ermöglichen es den Soldaten zum Beispiel weiterführende Schulabschlüsse zu erwerben. Zum Besuch dieser bundeswehreigenen Bildungseinrichtungen müssen sich Soldaten mindestens für vier Jahre Dienst verpflichtet haben. Die weiteren Zulassungsvoraussetzungen sind dieselben wie an jeder anderen öffentlichen Schule. Fachlich qualifizierte zivile Lehrkräfte, die aus dem Bereich der Erwachsenenbildung stammen, ermöglichen es in relativ kurzer Zeit bundesweit anerkannte Bildungsabschlüsse zu erlangen. Dazu gehören die Mittlere Reife, die Fachschulreife und die Fachhochschulreife.
Zudem bieten die Bundeswehrfachschulen berufsbildende Lehrgänge an. Die berufliche Weiterbildung ermöglicht es darüber hinaus fachberufliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen in Betrieben, Verwaltungen und Hochschulen sowie in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen zu absolvieren. Gesonderte Seminare stehen darüber hinaus für Offiziere auf Zeit zur Verfügung.
Eingliederung in den öffentlichen Dienst
Der BFD ist für viele Soldaten besonders attraktiv, da er die Einstellung im öffentlichen Dienst erleichtern kann. Soldaten haben die Möglichkeit einen Eingliederungs- oder Zulassungsschein zu erhalten, insofern ihr Dienstverhältnis von zwölf oder mehr Jahren endet oder sie wegen Dienstunfähigkeit frühzeitig aus dem Dienst entlassen werden. Hierbei müssen sie allerdings mindestens vier Dienstzeit abgeleistet haben.
Als Altergrenze, um einen Zulassungsschein zu erhalten gilt das vollendete 40. Lebensjahr. Zu unterscheiden ist zwischen einem Eingliederungs- und einem Zulassungsschein. Der Eingliederungsschein erlaubt es ehemaligen Soldaten sich um eine Einstellung als Beamter im öffentlichen Dienst zu bewerben. Um sich um eine Stelle als Tarifbeschäftigter im Öffentlichen Dienst zu bewerben, genügt jedoch bereits ein Zulassungsschein.
Mit Erhalt eines Eingliederungsscheins erlischt gleichzeitig der Anspruch auf eine berufliche oder schulische Weiterbildung, wohingegen dieser mit Aushändigung eines Zulassungsscheins unverändert bleibt. Soldaten erhalten somit die Möglichkeit sich auf Stellen bei Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts zu bewerben, die eine gewisse Anzahl an Stellen für Soldaten mit Eingliederungs- oder Zulassungsschein freihalten müssen. Stellen im höheren Dienst sowie im Polizeivollzugsdienst werden nicht freigehalten.
Eingliederungs- und Zulassungsscheine werden vom zuständigen Berufsförderungsdienst ausgestellt. Eine vorläufige Bescheinigung des Anspruchs reicht in der Regel aus, um sich auf vorbehaltene Stellen zu bewerben. Die Bescheinigungen werden spätestens am letzten Diensttag ausgehändigt. Soldaten müssen sich direkt über den Berufsförderungsdienst auf die sogenannten Vormerkstellen bewerben. Als Bewerbungsfrist gelten in der Regel 18 Monate.
Bewerber mit Eingliederungs- oder Zulassungsschein müssen selbstverständlich über die vorgeschriebenen Einstellungsvoraussetzungen für die ausgeschriebenen Stellen verfügen, um sich bewerben zu können. Bei erfolgreicher Bewerbung, verbleiben die Bescheinigungen in der Personalakte der betreffenden Dienststelle. Das Eingliederungsverfahren ist abgeschlossen, sobald die Soldaten als Beamte auf Lebenszeit oder als Tarifbeschäftigte auf unbestimmte Zeit übernommen wurden.
Die Stellenbörse des Berufsförderungsdienstes
Der Berufsförderungsdienst hat eigens eine Stellenbörse eingerichtet, die Soldaten die Chance eröffnet nach für sie geeigneten Arbeits-, Ausbildungs- und Praktikumsplätzen zu suchen. In enger Zusammenarbeit mit Unternehmen des öffentlichen Dienstes und der Wirtschaft erfolgen die Kontaktaufnahme sowie die Stellenvermittlung über den Berufsförderungsdienst. Bewerbe erhalten zudem die Gelegenheit sich zu registrieren und werden automatisch über geeignete Stellenangebote informiert.
Zivilberufliche Karriere bei der Bundeswehr
Im Bereich der Nachwuchswerbung bietet die Bundeswehrverwaltung ehemaligen Soldaten die Möglichkeit auf eine zivile Karriere, ohne den Arbeitgeber zu wechseln. Besonders Soldaten mit technischem oder naturwissenschaftlichem Studienabschluss haben so die Möglichkeit unterschiedliche zivile Laufbahnen innerhalb der Bundeswehr einzuschlagen. Beamte in der Bundeswehrverwaltung sind zum Beispiel für die Ausstattung und Versorgung der Streitkräfte zuständig. Ehemalige Soldaten erhalten so nicht nur die Möglichkeit ihre bisherigen beruflichen Erfahrungen einzubringen, sondern bekommen ihre bereits absolvierte Dienstzeit versorgungs- und besoldungsrechtlich anerkannt.
Weiterführende externe Webseiten
- Offizieller Internetauftritt des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr
- Wikipedia über den Berufsförderungsdienst
- Dienstzeitende.de – Karriereplattform für Zeitsoldaten
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